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| Flugordnung |
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Flugordnung des Modellflugclub Rohr e.V.
1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentlichSicherheit und Ordnung,
insbesondere andere Personen und Sachen sowie
die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
2. Während des Flugbetriebes ist das Aufstiegsgelände gegen ein Betreten
durch Unbefugte abzusichern.
3. Während des Flugbetriebes ist die vorhandene Start - und Landebahn
zu benutzen.
4. Während des Start - und Landevorganges müssen die Start - und Lande-
bahn frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
5. Strassen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen
nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für
Start - und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem
Wege - und Straßenabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen
Aufhalten oder störende Gegenstände ( z.B. Kraftfahrzeuge ) befinden.
6. Als Flugraum wird ausschließlich der in dem Lageplan Anlage 1
graphisch dargestellte Bereich zugelassen.
Flugmodelle bis 5 Kg Gesamtgewicht ohne
Verbrennungsmotor dürfen auch außerhalb
des gekennzeichneten Flugraums fliegen.
7. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des
Aufstiegsgeländes muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand
eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das
Betriebsverhalten der Modelle zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie
das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig.
Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes
Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden,
es sei denn, es kann ein lateraler Sicherheitsabstand von min. 50 m
eingehalten werden.
8. Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom
Steuerer beobachtet werden können.
Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen Luftfahrzeugen stets
auszuweichen.
Der Steuerer hat unter Berücksichtigung des jeweiligen Bodenbewuchses
einen Standort zu wählen, von dem er den überflogenen Bereich bis zum
Grund einsehen kann.
9. Die Funkfernsteuerungsanlagen sind während des Betriebes mit einer
die Nummer des verwendeten Frequenzkanals enthaltenen farbigen
Kennzeichnung zu versehen.
10. Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen.
Flugleiter ist der 3. Pilot der zielgerichtet auf dem Gelände erscheint.
Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern.
Sofern sich weniger als 3 Personen zielgerichtet auf dem Gelände
aufhalten, ist kein Flugleiter erforderlich.
Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieser Flugordnung oder des
Erlaubnisbescheides kann er ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den
Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den
ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes stören, vom Platz verweisen.
Diese Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten
und dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. über weitere
Maßnahmen.
11. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt
werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am
Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.
Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu
ergreifen. Hierfür steht die Erste- Hilfe-Einrichtung im Vereinsheim zur
Verfügung. Bei Alarmierung der Unfallrettung soll als Treffpunkt der
Ortseingang von Rohr an der Straße nach Schwabach vereinbart
werden. Dorthin ist ein Fahrzeug abzustellen, das das Rettungsfahrzeug
zur Unfallstelle geleitet. Bei der Alarmierung den Unfallhergang, die Art
und Schwere der Verletzung knapp und ruhig darstellen und das Gespräch
nicht eher beenden, bevor die Rettungsleitstelle dazu auffordert.
Wichtige Rufnummern !
BRK - Rettungsleitstelle 1 92 22
Notruf 110, 112
Dr. med. K. Leupold, Rohr 09876 778
Polizeiinspektion Schwabach 09122 927 - 114
Luftamt Nordbayern 0911 52700-0
RA Sonnenschein 02224 98928 03
Kolb 1-Vors. 0174 9734283
oder 09122 71889
12. Es dürfen nur maximal drei Flugmodelle mit Kolbenmotor oder maximal
zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden.
Die Flugmodelle dürfen einen Schallpegel von 73 dB(A)/25 m nicht
überschreiten.
Flugmodelle mit Turbinenantrieb dürfen einen Schallpegel von 80 dB(A)/25 m
nicht überschreiten.
An Werktagen in der Zeit vor 8.00 Uhr, sowie an Sonn - und Feiertagen
in der Zeit vor 9.00 Uhr und in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
darf jeweils nur ein Modell mit Verbrennungsmotor gleichzeitig
und einem maximalen Schallpegel von 71 dB(A)/25 m betrieben werden.
13. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
14. Das zul. Gesamtgewicht für Flugmodelle darf 25 Kg nicht überschreiten.
15. Aufstiegszeiten:
Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang,
jedoch mit Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren innerhalb dieses
Zeitraumes nur während folgender Zeiten:
Flugmodelle mit Kolbenmotoren:
Werktage: 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Flugmodelle mit Turbinenantrieb:
Werktags außer Samstag: 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Gesamtflugzeit 6,00 Std.
Sonn- und Feiertage: 10:00 Uhr bis 13:00
und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Jeder der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung
getroffenen Regelungen an. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung am Modellfluggelände sieht sich der Vorstand im Interesse aller
Modellflieger des Vereins gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss
auch mit einer Anzeige bei der Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei
schweren oder fortgesetzten Verstößen droht der Vereinsausschluss!
Schwabach, den 21.12.2010
Pkt. 6 geändert am 29.10.2011. Genehmigt mit Bescheid vom
03.11.2011 Luftamt Nordbayern
gez. Kolb 1. Vors.
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