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Flugordnung des Modellflugclub Rohr e.V.
 
 1.  Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentlichSicherheit und Ordnung,
      insbesondere andere Personen und Sachen sowie
      die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
 
2.  Während des Flugbetriebes ist das Aufstiegsgelände gegen ein Betreten
      durch Unbefugte abzusichern.
 
3.  Während des Flugbetriebes ist die vorhandene Start - und Landebahn
      zu benutzen.
 
4.  Während des Start - und Landevorganges müssen die Start - und Lande-
      bahn frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
 
5.  Strassen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes dürfen
      nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für
      Start - und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem
      Wege - und Straßenabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen
      Aufhalten oder störende Gegenstände ( z.B. Kraftfahrzeuge ) befinden.
 
6.  Als Flugraum wird ausschließlich der in dem Lageplan Anlage 1
      graphisch dargestellte Bereich zugelassen.
       Flugmodelle bis 5 Kg Gesamtgewicht ohne
      Verbrennungsmotor dürfen auch außerhalb
      des gekennzeichneten Flugraums fliegen.
 
7.  Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des
     Aufstiegsgeländes muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand
     eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das
     Betriebsverhalten der Modelle zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie
     das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig.
     Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes
     Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden,
     es sei denn, es kann ein lateraler Sicherheitsabstand von min. 50 m
     eingehalten werden.
 
8.  Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom
     Steuerer beobachtet werden können.
     Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen Luftfahrzeugen stets
     auszuweichen.
     Der Steuerer hat unter Berücksichtigung des jeweiligen Bodenbewuchses
     einen Standort zu wählen, von dem er den überflogenen Bereich bis zum
     Grund einsehen kann.
 
9.  Die Funkfernsteuerungsanlagen sind während des Betriebes mit einer
     die Nummer des verwendeten Frequenzkanals enthaltenen farbigen
     Kennzeichnung zu versehen.
 
10. Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen.
       Flugleiter ist der 3. Pilot der zielgerichtet auf dem Gelände erscheint.
 
      Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern.
      Sofern sich weniger als 3 Personen zielgerichtet auf dem Gelände
      aufhalten, ist kein Flugleiter erforderlich.
 
      Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
      Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieser Flugordnung oder des
      Erlaubnisbescheides kann er ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den
      Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den
      ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes stören, vom Platz verweisen.
      Diese Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten
      und dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. über weitere
      Maßnahmen.
 
11. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt
      werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am
      Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.
 
      Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu
      ergreifen. Hierfür steht die Erste- Hilfe-Einrichtung im Vereinsheim zur
      Verfügung. Bei Alarmierung der Unfallrettung soll als Treffpunkt der
      Ortseingang von Rohr an der Straße nach Schwabach vereinbart
      werden. Dorthin ist ein Fahrzeug abzustellen, das das Rettungsfahrzeug
      zur Unfallstelle geleitet. Bei der Alarmierung den Unfallhergang, die Art
      und Schwere der Verletzung knapp und ruhig darstellen und das Gespräch
      nicht eher beenden, bevor die Rettungsleitstelle dazu auffordert.
 
 Wichtige Rufnummern ! 
 
 BRK - Rettungsleitstelle                  1 92 22
 Notruf                                                   110, 112
 Dr. med. K. Leupold, Rohr                09876 778
 Polizeiinspektion Schwabach         09122 927 - 114
 Luftamt Nordbayern                         0911 52700-0
 RA Sonnenschein                               02224 98928 03
 Kolb 1-Vors.                                         0174 9734283 
                                                     oder  09122 71889 
 
12.  Es dürfen nur maximal drei Flugmodelle mit Kolbenmotor oder maximal
       zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden.
       Die Flugmodelle dürfen einen Schallpegel von 73 dB(A)/25 m nicht
       überschreiten.
       Flugmodelle mit Turbinenantrieb dürfen einen Schallpegel von 80 dB(A)/25 m
       nicht überschreiten.
 
An Werktagen in der Zeit vor 8.00 Uhr, sowie an Sonn - und Feiertagen
 in der Zeit vor 9.00 Uhr und in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
 darf jeweils nur ein Modell mit Verbrennungsmotor gleichzeitig
und einem maximalen Schallpegel von 71 dB(A)/25 m betrieben werden.
 
13. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
 
14. Das zul. Gesamtgewicht für Flugmodelle darf 25 Kg nicht überschreiten.
 
15. Aufstiegszeiten:
 
    Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang,
    jedoch mit Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren innerhalb dieses
    Zeitraumes nur während folgender Zeiten:
 
    Flugmodelle mit Kolbenmotoren: 
    Werktage:                                    06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
    Sonn- und Feiertage:                   07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
 
    Flugmodelle mit Turbinenantrieb:
    Werktags außer Samstag:            08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
                                                          Gesamtflugzeit 6,00 Std.
    Sonn- und Feiertage:                   10:00 Uhr bis 13:00 
                                                          und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
    Jeder der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung
    getroffenen Regelungen an. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und
    Ordnung am Modellfluggelände sieht sich der Vorstand im Interesse aller
    Modellflieger des Vereins gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss
    auch mit einer Anzeige bei der Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei
    schweren oder fortgesetzten Verstößen droht der Vereinsausschluss!
                                                                                      
Schwabach, den 21.12.2010
Pkt. 6 geändert am 29.10.2011.  Genehmigt mit Bescheid vom
                                                      03.11.2011 Luftamt Nordbayern
                                                                                        
gez. Kolb 1. Vors. 
                                                                                          

Flugraum